Nicht nur im gewerblichen Gebrauch, sondern vermehrt auch im privaten Leben wollen immer mehr Menschen Drohnen benutzen. Vor allem auf Social Media-Plattformen werden Bilder oder kurze Videos aus der Luft immer beliebter. Und so steigt die Lust, sich selbst daran zu versuchen und solch schöne Aufnahmen aus einer anderen Perspektive zu produzieren.
Doch durch die steigende Anzahl der Drohnen steigt natürlich auch das Unfallrisiko. Plötzlich fällt der Akku der Drohne aus und sie beschädigt durch ihren Sturz ein Auto am Straßenrand. Dabei ist es egal, ob Sie die Drohne privat oder gewerblich nutzen - jeder, der eine Drohne besitzt, muss sie versichern lassen. Seit dem 01.10.2017 gilt eine gesetzliche Regelung, die das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) erlassen hat.
Die neue Drohnenverordnung – die wichtigsten Fakten im Überblick
- Kennzeichnungspflicht: Drohnen ab einem Gewicht von 0,25 kg müssen eine Plakette mit Namen und Adresse des Besitzers angebracht werden.
- Kenntnisnachweis: Besitzer von Drohnen ab 2,0 kg müssen besondere Flugkenntnisse nachweisen (dieser Nachweis kann über eine Pilotenlizenz erbracht werden, LBA anerkannte Stelle, den Luftsportverband oder Verein ausgestellt werden).
- Erlaubnispflicht: Besitzer von Drohnen ab 5,0 kg benötigen eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde.
- Ab 100 m: Besitzer benötigen ab dieser Höhe eine behördliche Ausnahmeerlaubnis.
- Der Pilot muss seine Drohne immer in Sichtweite behalten.
- Sensible Bereiche dürfen nicht überflogen werden (Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswege, Kontrollzonen an Flugplätzen, Militäranlagen, Krankenhäuser, Kraftwerke, Industrieanlagen, Naturschutzgebiete und Gefängnisse; Wohngrundstücke nur mit expliziter Erlaubnis).
- Die Privatsphäre von Menschen muss immer beachtet werden.
Die neue Drohnenverordnung können Sie als Infobroschüre auf der Website des BMVI herunterladen »
Mit der richtigen Haftpflichtversicherung macht fliegen noch mehr Spaß.
Auch wenn Sie sich gut und ausführlich informiert haben, kann es dennoch passieren, dass Ihre Drohne Schäden verursacht. Fällt Sie beispielsweise auf ein Auto oder eine Person haften Sie im vollen Umfang für den Schaden. Daher gibt es bereits seit 2005 eine Versicherungspflicht für Drohnen.
Auch für diesen Bereich haben wir von TVD-Direkt mit unserer Privathaftpflichtversicherung der HAFTPFLICHTKASSE die richtige Lösung. Denn bereits im Grundschutz sind Sie und Ihre Drohne mit einem Fluggewicht bis 5 kg automatisch versichert. Ohne Mehrbeitrag oder Zusatzkosten können Sie somit sorglos ihre Drohne in die Luft steigen lassen.
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