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Hausratversicherung – Eigentum sinnvoll absichern

Ist eine Hausratversicherung notwendig? Ist eine Hausratversicherung sinnvoll? Den eigenen Hausrat, also das bewegliche Eigentum, für den Ernstfall abzusichern, ist äußerst sinnvoll. Welche Leistungen in einer Hausratversicherung unbedingt enthalten sein sollten erfahren Sie hier.

Ist eine Hausratversicherung notwendig vzw. zwingend erforderlich?

Ist eine Hausratversicherung notwendig? Eine Hausratsversicherung ist nicht zwingend erforderlich, ist aber in den meisten Fällen sehr sinnvoll. Sollten Sie beispielsweise durch einen Brand Ihr gesamtes Hab und Gut verlieren, stellt sich die Frage, ob sie alles aus eigener Tasche ersetzen könnten. Können Sie diese Frage mit Ja beantworten, ist es für Sie tatsächlich nicht zwingend notwendig, eine Hausratsversicherung abzuschließen. Sollte das jedoch nicht der Fall sein, ist es sehr zu empfehlen den Hausrat zu versichern, um kein finanzielles Risiko einzugehen. Ebenfalls Sinn macht eine dementsprechende Police, wenn Sie einen sehr teuren Einrichtungsstil pflegen oder sehr viel Hausrat besitzen.

Hausratversicherung - was ist abgedeckt?

Doch welche Leistungen werden durch eine Hausratversicherung nun explizit abgedeckt? Der Hausrat wird im Versicherungsfall so ersetzt, dass Sie sich Ihre beschädigten Möbel oder Gegenstände neuwertig ersetzten können. Anders sieht es z. B. bei einem Laptop aus. Hier bekommen Sie nicht den vollen Kaufpreis ersetzt. Das heißt, es wird nur ein gleichwertiger Ersatz aufgebracht. Zudem lohnt es sich ältere Versicherungsverträge prüfen zu lassen, denn häufig wird dort noch von einem Ersatz zum Zeitwert gesprochen und Sie zahlen dementsprechend drauf.

Hausratversicherung und die Schadensursachen

Brand ist einer der häufigsten Ursachen für Schadensersatz. Auslöser können Grill, Herd oder Bügeleisen sein. Im Versicherungsfall spricht man jedoch nur von einem Brand, wenn dieser außerhalb der genannten Auslöser entstanden ist oder sich von dort allein verbreitet hat. Sehr oft kommt es dabei auf den Einzelfall an. Wird das Feuer in der Mietwohnung von einem Blitzschlag ausgelöst, wird der Schaden übernommen. Doch viel öfter handelt es sich um Überspannungsschäden. Schlägt er ins Stromnetz ein verteilt er sich bis in die Steckdosen und kann Geräte beschädigen. Heutzutage ist dieser Schutz in der Versicherung enthalten. Relativ alte Verträge sollten dementsprechend überprüft werden.

Wird etwas aus der Wohnung gestohlen oder dabei Schaden angerichtet hilft ebenfalls die Hausratsversicherung, jedoch nur, wenn der Dieb mit einem Werkzeug in die Wohnung eingebrochen ist oder den Haustürschlüssel gestohlen hat.

Wenn durch einen Sturm (mind. Windstärke 8) Ihr Eigentum beschädigt wird, wird der Schaden ebenfalls beglichen. Wird das Dach abgedeckt fällt es in die Versicherung des Vermieters.

Auch bei Wasserschäden gibt es Unterschiede. Wohnen Sie in einer Mietwohnung, gilt der Schadensersatz nur aufgrund von Leitungswasser, welches bestimmungswidrig ausgetreten ist. Läuft allerdings das Wasser im Waschbecken über, ist die private Haftpflichtversicherung zuständig. Aber auch nur dann, wenn Mietsachschäden darin abgedeckt sind.

Zusatzangebote bei einer Hausratversicherung

Wer oft Fahrrad fährt, sollte eine gesonderte Fahrradklausel in die Hausratsversicherung aufnehmen. Dann sind Sie auch im Fall eines Diebstahls abgesichert. Abgeschlossen sollte das Fahrrad aber sein. Mittlerweile gilt diese Klausel sogar rund um die Uhr, jedoch nur außerhalb geschlossener Räume, beispielsweise vor dem Supermarkt. Wird das Fahrrad aus Ihrem abgeschlossenen Kellerabteil gestohlen, sind Sie ebenfalls abgesichert. In einem Gemeinschaftsraum sieht das schon wieder anders aus.

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